Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0080

Ra 2019/21/0080Verwaltungsgerichtshof26.06.2019

Regest

Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0080

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210080.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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