Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0065

Ra 2019/21/0065Verwaltungsgerichtshof22.08.2019

Regest

Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0065

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.08.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210065.L00

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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