Ra 2019/21/0065•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0065
Ra 2019/21/0065Verwaltungsgerichtshof22.08.2019
Besondere Rechtsgebiete "zu einem anderen Bescheid"
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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