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Ra 2019/21/0052•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0052
Ra 2019/21/0052Verwaltungsgerichtshof04.04.2019
Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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