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Ra 2019/21/0050•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0050
Ra 2019/21/0050Verwaltungsgerichtshof16.05.2019
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete
Das angefochtene Erkenntnis (Spruchpunkt A II. der Entscheidungsausfertigung) wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
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