Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0035

Ra 2019/21/0035Verwaltungsgerichtshof07.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0035

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210035.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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