Ra 2019/21/0035•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0035
Ra 2019/21/0035Verwaltungsgerichtshof07.03.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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