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Ra 2019/21/0034•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0034
Ra 2019/21/0034Verwaltungsgerichtshof26.06.2019
Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Amtswegigkeit des Verfahrens Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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