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Ra 2019/21/0026•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0026
Ra 2019/21/0026Verwaltungsgerichtshof22.08.2019
Besondere Rechtsgebiete
Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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