Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0026

Ra 2019/21/0026Verwaltungsgerichtshof22.08.2019

Regest

Besondere Rechtsgebiete

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/21/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.08.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019210026.L00

Spruch

Im Übrigen wird der Revision Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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