projekte
Ro 2019/21/0012•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/21/0012
Ro 2019/21/0012Verwaltungsgerichtshof19.12.2019
Der angefochtene Spruchpunkt A.II wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.