Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/21/0008

Ro 2019/21/0008Verwaltungsgerichtshof04.03.2020

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/21/0008

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.03.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019210008.J00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es die genannten Revisionswerber betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Erstrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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