Ro 2019/21/0008•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/21/0008
Ro 2019/21/0008Verwaltungsgerichtshof04.03.2020
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Besondere Rechtsgebiete Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5 Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit es die genannten Revisionswerber betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Erstrevisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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