Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/20/0523

Ra 2019/20/0523Verwaltungsgerichtshof26.02.2020

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Gemeinschaftsrecht Richtlinie unmittelbare Anwendung EURallg4/1 Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/20/0523

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.02.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019200523.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird, soweit das Verwaltungsgericht die Beschwerde hinsichtlich der Rückkehrentscheidung, der Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung, der Entscheidung über die Frist zur freiwilligen Ausreise und des Einreiseverbots abgewiesen hat, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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