Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0522

Ra 2019/19/0522Verwaltungsgerichtshof20.08.2020

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0522

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.08.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190522.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang, sohin in seinem Spruchpunkt A.I, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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