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Ra 2019/19/0522•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0522
Ra 2019/19/0522Verwaltungsgerichtshof20.08.2020
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang, sohin in seinem Spruchpunkt A.I, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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