Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0475

Ra 2019/19/0475Verwaltungsgerichtshof19.06.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0475

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.06.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190475.L00

Spruch

I. den Beschluss gefasst:

Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Nichtzuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten richtet, zurückgewiesen.

II. zu Recht erkannt:In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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