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Ra 2019/19/0415•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0415
Ra 2019/19/0415Verwaltungsgerichtshof10.04.2020
Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerberinnen Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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