Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0410

Ra 2019/19/0410Verwaltungsgerichtshof27.05.2020

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0410

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190410.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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