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Ra 2019/19/0405•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0405
Ra 2019/19/0405Verwaltungsgerichtshof23.10.2019
Besondere Rechtsgebiete
In seinem übrigen Umfang wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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