Ra 2019/19/0399•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0399
Ra 2019/19/0399Verwaltungsgerichtshof25.09.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Trennbarkeit gesonderter Abspruch
Im Übrigen werden die angefochtenen Erkenntnisse wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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