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Ra 2019/19/0319•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0319
Ra 2019/19/0319Verwaltungsgerichtshof21.04.2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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