Ra 2019/19/0289•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0289
Ra 2019/19/0289Verwaltungsgerichtshof23.10.2019
Das Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang, sohin hinsichtlich seines Spruchpunktes A) II. (Unzulässigkeit einer Rückkehrentscheidung und Erteilung eines Aufenthaltstitels), wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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