Ra 2019/19/0124•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0124
Ra 2019/19/0124Verwaltungsgerichtshof09.01.2020
Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen Mitteilungen
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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