Ra 2019/19/0083•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/19/0083
Ra 2019/19/0083Verwaltungsgerichtshof31.08.2020
Die Revisionen werden als gegenstandslos geworden erklärt und die Verfahren eingestellt.
Der Bund hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von jeweils EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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