Verwaltungsgerichtshof Fr 2019/19/0009

Fr 2019/19/0009Verwaltungsgerichtshof23.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2019/19/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:FR2019190009.F00

Spruch

Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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