Ra 2019/18/0303•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0303
Ra 2019/18/0303Verwaltungsgerichtshof13.11.2019
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.
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