Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0303

Ra 2019/18/0303Verwaltungsgerichtshof13.11.2019

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0303

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.11.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019180303.L01

Spruch

Im Übrigen wird das angefochtene Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Kostenmehrbegehren wird abgewiesen.

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