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Ra 2019/18/0216•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0216
Ra 2019/18/0216Verwaltungsgerichtshof14.08.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird im Anfechtungsumfang, sohin hinsichtlich seiner Spruchpunkte A) III. und IV., wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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