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Ra 2019/18/0212•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0212
Ra 2019/18/0212Verwaltungsgerichtshof18.09.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird im Anfechtungsumfang (Spruchpunkte A.II., A.III. und A.IV.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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