Ra 2019/18/0108•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0108
Ra 2019/18/0108Verwaltungsgerichtshof15.07.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird im Anfechtungsumfang (Spruchpunkte A.2. und A.3.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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