Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0083

Ra 2019/18/0083Verwaltungsgerichtshof15.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180083.L00

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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