Ra 2019/18/0049•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/18/0049
Ra 2019/18/0049Verwaltungsgerichtshof10.04.2019
Das Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang, sohin hinsichtlich seiner Spruchpunkte A. IV. und V. betreffend die Unzulässigkeit einer Rückkehrentscheidung und die Erteilung eines Aufenthaltstitels, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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