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Ro 2019/18/0004•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/18/0004
Ro 2019/18/0004Verwaltungsgerichtshof07.05.2020
Das Erkenntnis wird, soweit es die genannte Revisionswerberin betrifft, wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.
Ein Kostenersatz findet nicht statt.
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