Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/17/0097

Ra 2019/17/0097Verwaltungsgerichtshof07.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/17/0097

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019170097.L00

Spruch

1. zu Recht erkannt:

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang der Spruchpunkte I. und II.a) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen im Umfang des Spruchpunktes II.b) des angefochtenen Erkenntnisses wird die Revision zurückgewiesen.

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