Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/17/0071

Ra 2019/17/0071Verwaltungsgerichtshof21.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/17/0071

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019170071.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im bekämpften Umfang (sohin in seinem Spruchpunkt 2.) aufgehoben, und zwar, soweit es „über die verfügte Beschlagnahme“ abspricht, wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichtes, im Übrigen aber wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes.

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