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Ra 2019/16/0143•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/16/0143
Ra 2019/16/0143Verwaltungsgerichtshof06.10.2020
Spruch und Begründung
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von zusammen € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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