Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/16/0098

Ra 2019/16/0098Verwaltungsgerichtshof24.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/16/0098

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160098.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (Spruchpunkte I. und III.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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