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Ra 2019/16/0098•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/16/0098
Ra 2019/16/0098Verwaltungsgerichtshof24.04.2020
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang (Spruchpunkte I. und III.) wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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