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Ra 2019/16/0062•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/16/0062
Ra 2019/16/0062Verwaltungsgerichtshof31.08.2021
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Die Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.
Der Antrag der Oberösterreichischen Landesregierung auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird zurückgewiesen.
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