Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/16/0062

Ra 2019/16/0062Verwaltungsgerichtshof31.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/16/0062

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.08.2021
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019160062.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Marktgemeinde Frankenburg am Hausruck hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

Der Antrag der Oberösterreichischen Landesregierung auf Zuerkennung von Aufwandersatz wird zurückgewiesen.

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