Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/16/0009

Ra 2019/16/0009Verwaltungsgerichtshof06.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/16/0009

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 06.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160009.L00

Spruch

Die angefochtene Entscheidung wird im angefochtenen Umfang (Spruchpunkt I.) wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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