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Ro 2019/16/0002•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/16/0002
Ro 2019/16/0002Verwaltungsgerichtshof24.04.2020
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen von zusammen 1.106,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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