projekte
Ra 2019/15/0157•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/15/0157
Ra 2019/15/0157Verwaltungsgerichtshof30.03.2022
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.069,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.