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Ro 2019/15/0029•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/15/0029
Ro 2019/15/0029Verwaltungsgerichtshof21.10.2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die revisionswerbenden Parteien haben der Stadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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