Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/15/0029

Ro 2019/15/0029Verwaltungsgerichtshof21.10.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/15/0029

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019150029.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die revisionswerbenden Parteien haben der Stadt Wien Aufwendungen in der Höhe von insgesamt € 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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