Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/14/0501

Ra 2019/14/0501Verwaltungsgerichtshof22.04.2020

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/14/0501

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140501.L01

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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