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Ra 2019/14/0402•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/14/0402
Ra 2019/14/0402Verwaltungsgerichtshof24.06.2020
Das angefochtene Erkenntnis wird im angefochtenen Umfang, sohin soweit eine Rückkehrentscheidung erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung festgestellt und eine Frist für die freiwillige Ausreise festgelegt wird, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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