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Ra 2019/14/0282•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/14/0282
Ra 2019/14/0282Verwaltungsgerichtshof09.04.2020
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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