Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/14/0282

Ra 2019/14/0282Verwaltungsgerichtshof09.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/14/0282

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019140282.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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