Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/14/0153

Ra 2019/14/0153Verwaltungsgerichtshof27.05.2019

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3 Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4 Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht Verfahrensgrundsätze im Anwendungsbereich des AVG Offizialmaxime Mitwirkungspflicht Manuduktionspflicht VwRallg10/1/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/14/0153

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.05.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019140153.L00

Spruch

Die Revision wird, soweit mit dem angefochtenen Erkenntnis der Beschwerde gegen die Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten keine Folge gegeben wurde, als unbegründet abgewiesen.

II. den Beschluss gefasst:

Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.

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