Ro 2019/14/0007•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/14/0007
Ro 2019/14/0007Verwaltungsgerichtshof30.10.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
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