Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/13/0105

Ra 2019/13/0105Verwaltungsgerichtshof08.04.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/13/0105

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 08.04.2022
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019130105.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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