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Ra 2019/13/0105•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/13/0105
Ra 2019/13/0105Verwaltungsgerichtshof08.04.2022
Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Das Land Salzburg hat den revisionswerbenden Parteien Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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