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Ra 2019/13/0035•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/13/0035
Ra 2019/13/0035Verwaltungsgerichtshof27.08.2020
Ermessen VwRallg8
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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