Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/13/0025

Ro 2019/13/0025Verwaltungsgerichtshof09.10.2020

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/13/0025

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.10.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019130025.J00

Spruch

Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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