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Ro 2019/13/0025•Verwaltungsgerichtshof Ro 2019/13/0025
Ro 2019/13/0025Verwaltungsgerichtshof09.10.2020
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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