Ra 2019/13/0005•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/13/0005
Ra 2019/13/0005Verwaltungsgerichtshof25.04.2019
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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