Ra 2019/13/0002•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/13/0002
Ra 2019/13/0002Verwaltungsgerichtshof27.03.2019
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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