Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/13/0002

Ra 2019/13/0002Verwaltungsgerichtshof27.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/13/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019130002.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von € 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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