Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/12/0082

Ra 2019/12/0082Verwaltungsgerichtshof30.04.2020

Regest

Amtssachverständiger der Behörde beigegeben Amtssachverständiger der Behörde zur Verfügung stehend Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Behördenorganisation Besondere Rechtsgebiete Gebühren Kosten Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten Trennbarkeit gesonderter Abspruch

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/12/0082

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.2020
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019120082.L00

Spruch

Der angefochtene Beschluss wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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