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Ra 2019/12/0080•Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/12/0080
Ra 2019/12/0080Verwaltungsgerichtshof06.10.2020
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von € 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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