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Fr 2019/12/0006•Verwaltungsgerichtshof Fr 2019/12/0006
Fr 2019/12/0006Verwaltungsgerichtshof28.02.2019
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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